Pressemitteilung 24.4.2019 des Aktionsbündnis für einen verantwortungsvollen AKW-Rückbau zur Problematik der Abwassereinleitungen und des Rückbaus von Brunsbüttel
Neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis bis 2027 vom AKW Brunsbüttel beantragt
Das AKW möchte bei Stilllegung und Abbau für die nächsten 20 Jahrte die gleichen Schadstoffmengen und die gleiche Radioaktivität in die Elbe einleiten wie im Leistungsbetrieb.
Zum Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis hat u.A. die BUND Kreisgruppe Cuxhaven eine Stellungnahme abgegeben. Sie finden sie nachstehend :
Bitte die Direkt- und Indirekteinleitungen in die Elbe ab Geesthacht beachten !!
Bitte unbedingt die Direkt- und Indirekteinleitungen in die Elbe ab Geesthacht beachten und auch einmal selbst unter www.thru.de nachschlagen !!
Vom 11.Januar 2017 bis zum 10.März 2017 lief das Beteiligungsverfahren zum Zwischenlager am/im AKW Brunsbüttel.
Wer mögliche Schadensersatzansprüche bei einem Atomunfall im zukünftigen
Zwischenlager für seine Urenkel sichern wollte, musste eine Einwendung schreiben.
Einzelheiten dazu auf der Unterrubrik Einwendungen zum AKW Brunsbüttel.