Warum Sie einwenden mussten

Das Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung ist für Sie als Bürgerin und Bürger die einzige Möglichkeit, eine Einwendung gegen das geplante Vorhaben zu erheben. Nur eine Einwendung sichert Ihnen im Schadensfall, der nie eintreten möge, aber durchaus möglich und in seinen Folgen nicht absehbar ist, Ansprüche auf möglichen Schadensersatz für Ihre Gesundheit und auch für materialle Güter wie Grundstücke und Häuser, zu.

Das Zwischenlager soll für 40 Jahre genehmigt werden. Da aber bereits heute absehbar ist, dass in 40 Jahren kein Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Verfügung stehen wird, kann durchaus von einer Inerimslösung am Standort Brunsbüttel für die nächsten 100 jahre ausgegangen werden. Mögliche Schadensursachen am Gebäude und den Lagerbehältern können heute vermutet werden, sind aber nicht realistisch abschätzbar.

Um Schadensersatzansprüche für Sie, Ihre Kinder, Enkel und Urenkel zu sichern, war es unerlässlich, eine Einwendung gegen das Lagervorhaben schriftlich einzureichen.

 

 

 

Der Einwendungstext aus dem Jahr 2017 als .pdf-Datei zum Ausdrucken

Einwendung Zwischenlager Brunsbüttel
Bitte Absender einfügen und mit Ort und Datum Unterschreiben
2017-03_Einwendung-Brunsbüttel.pdf
Adobe Acrobat Dokument 8.2 KB